BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Beantragung einer erweiterten Meldebescheinigung


Leistungsbeschreibung

Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.

Die einfache Meldebescheinigung enthält nach § 18 Bundesmeldegesetz folgende Daten:

1. Familienname,

2. frühere Namen,

3. Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens,

4. Doktorgrad,

5. Ordensname, Künstlername,

6. Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat,

7. derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.

Die Meldebescheinigung erhalten Sie postalisch.

Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

Gültiger Personalausweis oder Reisepass

Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.

Meldebescheinigung
Gebühr: EUR 7,50
 
Erweiterte Meldebescheinigung
Gebühr: EUR 9,00