Beantragung einer Geburtsurkunde
Beantragung einer Geburtsurkunde
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Welche Gebühren fallen an?
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland
Gebühr: EUR 70,00
Gebühr: EUR 70,00
Ausstellung der Urkunde
Gebühr: EUR 15,00
Gebühr: EUR 15,00
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde
Gebühr: EUR 7,50
Gebühr: EUR 7,50