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Wohnsitz Ummeldung Statuswechsel


Leistungsbeschreibung

Bitte beachten Sie, dass die Eingaben über das Internet die Bearbeitung des Statuswechsels im Meldeamt nur vorbereiten kann.

Nach der gegenwärtigen Rechtslage müssen Sie die eingegebenen Daten mit Ihrer Unterschrift bestätigen und deshalb das Einwohnermeldeamt persönlich aufsuchen.

Verlagerung des Lebensschwerpunktes an einen anderen Wohnsitz.

Ihr Personalausweis und wenn Sie haben, den Reisepass. Wenn es beide Eheleute/eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner betrifft, kann dies von einem angezeigt werden, aber bitte dann den Personalausweis und falls vorhanden den Reisepass von der Ehegattin/dem Ehegatten oder der eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerin oder dem Lebenspartner mitbringen. Minderjährige Kinder können mit umgemeldet werden, hier falls vorhanden, Ausweisdokumente mitbringen. Voraussetzung ist, dass alle beteiligten Personen für die gleichen Wohnungen gemeldet sind, die in den Statuswechsel einbezogen werden. Volljährige Kinder müssen den Statuswechsel persönlich anzeigen.

Der Statuswechsel muss innerhalb von 14 Tagen angezeigt werden.