Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes
Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes
Leistungsbeschreibung
Die Abmeldung können Sie bei der Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes machen. Bei der Nebenwohnsitzbehörde wird dann automatisch über eine Rückmeldung die Nebenwohnung abgemeldet.
Bitte beachten Sie, dass die Eingaben über das Internet die Bearbeitung der Abmeldung einer Nebenwohnung im Meldeamt nur vorbereiten kann.
Nach der gegenwärtigen Rechtslage müssen Sie die eingegebenen Daten mit Ihrer Unterschrift bestätigen und deshalb das Einwohnermeldeamt persönlich aufsuchen. Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin (siehe Terminvereinbarung).
Verfahrensablauf
Die Meldung muss persönlich erfolgen; bei Eheleuten/eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft siehe „Welche Unterlagen werden benötigt“.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Ihr Personalausweis – wenn Eheleute/eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner wegziehen, kann eine Person beide abmelden, auch minderjährige Kinder. Voraussetzung ist, dass alle beteiligten Personen aus der gleichen Wohnung ausziehen. Wenn volljährige Kinder abgemeldet werden sollen, müssen diese sich selber um die Abmeldung kümmern.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug aus einer Wohnung möglich und muss spätestens 2 Wochen nach Auszug erfolgt sein.