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Reisepass Meldung wegen Verlust


Ist der Reisepass nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige).

Leistungsbeschreibung

Ist der Reisepass nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige).

Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.

Spezielle Hinweise

Ist der Reisepass nicht mehr auffindbar oder wurde gestohlen, muss der Verlust umgehend angezeigt werden (Verlustanzeige).

Es ist ratsam, noch einige Tage damit zu warten, falls der verloren gegangene Reisepass doch noch wieder auftauchen sollte. Ein neu beantragter Reisepass kann nicht mehr zurückgezogen werden.

Wenn der verlustig gegangene Reisepass nicht von der Samtgemeinde Hesel ausgestellt wurde, setzen Sie sich bitte vorher telefonisch mit unserem Meldeamt in Verbindung.

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Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

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Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Spezielle Hinweise

Ersatzdokumente wie Personalausweis oder Geburtsurkunde zum Nachweis der Identität. Sollte es sich bei dem Verlust um einen Diebstahl handeln, bitte die Diebstahlsanzeige von der Polizei vorlegen.

Es fallen keine Gebühren an.

Die Meldung muss umgehend erfolgen.

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