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Einfaches Führungszeugnis beantragen


In ein Führungszeugnis werden nicht alle im Zentralregister vorhandenen Eintragungen aufgenommen.

Leistungsbeschreibung

In ein Führungszeugnis werden nicht alle im Zentralregister vorhandenen Eintragungen aufgenommen. Entscheidend für die Inhalte ist die Art des Führungszeugnisses:

  • für private Zwecke (Beleg-Art N)
  • zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O)
Spezielle Hinweise

Sie können das einfache Führungszeugnis online beantragen. Das Führungszeugnis ist eine Urkunde, die bescheinigt, ob Sie vorbestraft sind oder nicht. 

Bis zum vollendeten 17. Lebensjahr kann auch der gesetzliche Vertreter die Ausstellung beantragen. Der Antrag kann nicht durch einen Dritten gestellt werden. Der Antrag wird von der zuständigen Stelle entgegengenommen und zwecks Ausstellung an das Bundeszentralregister weitergeleitet.

Das Führungszeugnis für private Zwecke (Beleg-Art N) wird dem Antragsteller direkt per Post nach Hause gesandt.

Das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O) wird direkt der Behörde zugesandt, die vom Antragsteller/von der Antragstellerin unter Bezugnahme des Verwendungszwecks angegeben wurde. Der Antragsteller/die Antragstellerin kann verlangen, dass das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde zunächst einem Amtsgericht zur Einsichtnahme übersandt wird, sofern es Eintragungen enthält.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

  • Vollendung des 14. Lebensjahres
Spezielle Hinweise

Vollendung des 14. Lebensjahres. Bei Geschäftsunfähigkeit ist der Antrag gegebenenfalls durch den gesetzlichen Vertreter zu stellen.

  • Ein geeignetes Smartphone oder Kartenlesegerät, um sich online auszuweisen
  • Ausweis App 2
  • Ihre 6-stellige PIN
  • Wenn Sie Nachweise hochladen müssen, können Sie ein digitales Erfassungsgerät (beispielsweise Scanner oder Digitalkamera) verwenden.

  • Personalausweis bzw. Reisepass zum Nachweis der Identität
  • Für behördliche Zwecke:
    • Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszwecks bzw. des Geschäftszeichens
Spezielle Hinweise

Gültiger Personalausweis mit freigeschalteter PIN als Identitätsnachweis oder Aufenthaltstitel mit einem elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium.

Spezielle Hinweise

7 bis 10 Tage.

nicht angegeben

nicht angegeben