Wohnsitz Ummeldung Statuswechsel
Wohnsitz Ummeldung Statuswechsel
Die vorwiegende Nutzung eines Nebenwohnsitzes statt des bisher gemeldeten Hauptwohnsitzes ist zu melden.
Leistungsbeschreibung
Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland gemeldet und nutzen Sie zwischenzeitlich vorwiegend einen Nebenwohnsitz statt des bisher gemeldeten Hauptwohnsitzes, ist dies der zuständigen Stelle zu melden. Diese ändert den Status im Melderegister.
Bitte beachten Sie, dass die Eingaben über das Internet die Bearbeitung des Statuswechsels im Meldeamt nur vorbereiten kann.
Nach der gegenwärtigen Rechtslage müssen Sie die eingegebenen Daten mit Ihrer Unterschrift bestätigen und deshalb das Einwohnermeldeamt persönlich aufsuchen.
Verfahrensablauf
Die Meldung muss persönlich bei der zuständigen Stelle erfolgen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der sich der neue Hauptwohnsitz befindet.
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
- Verlagerung des Lebensschwerpunktes an einen anderen Wohnsitz
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass aller betroffenen Meldepflichtigen
Ihr Personalausweis und wenn Sie haben, den Reisepass. Wenn es beide Eheleute/eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner betrifft, kann dies von einem angezeigt werden, aber bitte dann den Personalausweis und falls vorhanden den Reisepass von der Ehegattin/dem Ehegatten oder der eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerin oder dem Lebenspartner mitbringen. Minderjährige Kinder können mit umgemeldet werden, hier falls vorhanden, Ausweisdokumente mitbringen. Voraussetzung ist, dass alle beteiligten Personen für die gleichen Wohnungen gemeldet sind, die in den Statuswechsel einbezogen werden. Volljährige Kinder müssen den Statuswechsel persönlich anzeigen.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Der Statuswechsel muss innerhalb von 14 Tagen angezeigt werden.
Bearbeitungsdauer
sofortige Bearbeitung
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Anträge / Formulare
Die zuständige Stelle hält kostenfreie Meldescheine für Sie bereit. Viele Stellen bieten diese auch bereits als Download im Internet an. Die erforderlichen Angaben können Sie auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen.