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Wohnsitz Ummeldung Statuswechsel


Die vorwiegende Nutzung eines Nebenwohnsitzes statt des bisher gemeldeten Hauptwohnsitzes ist zu melden.

Leistungsbeschreibung

Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland gemeldet und nutzen Sie zwischenzeitlich vorwiegend einen Nebenwohnsitz statt des bisher gemeldeten Hauptwohnsitzes, ist dies der zuständigen Stelle zu melden. Diese ändert den Status im Melderegister.

Spezielle Hinweise

Bitte beachten Sie, dass die Eingaben über das Internet die Bearbeitung des Statuswechsels im Meldeamt nur vorbereiten kann.

Nach der gegenwärtigen Rechtslage müssen Sie die eingegebenen Daten mit Ihrer Unterschrift bestätigen und deshalb das Einwohnermeldeamt persönlich aufsuchen.

Die Meldung muss persönlich bei der zuständigen Stelle erfolgen.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der sich der neue Hauptwohnsitz befindet.

nicht angegeben

  • Verlagerung des Lebensschwerpunktes an einen anderen Wohnsitz

  • Personalausweis oder Reisepass aller betroffenen Meldepflichtigen
Spezielle Hinweise

Ihr Personalausweis und wenn Sie haben, den Reisepass. Wenn es beide Eheleute/eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner betrifft, kann dies von einem angezeigt werden, aber bitte dann den Personalausweis und falls vorhanden den Reisepass von der Ehegattin/dem Ehegatten oder der eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerin oder dem Lebenspartner mitbringen. Minderjährige Kinder können mit umgemeldet werden, hier falls vorhanden, Ausweisdokumente mitbringen. Voraussetzung ist, dass alle beteiligten Personen für die gleichen Wohnungen gemeldet sind, die in den Statuswechsel einbezogen werden. Volljährige Kinder müssen den Statuswechsel persönlich anzeigen.

Es fallen keine Gebühren an.

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Spezielle Hinweise

Der Statuswechsel muss innerhalb von 14 Tagen angezeigt werden.

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sofortige Bearbeitung

nicht angegeben

Die zuständige Stelle hält kostenfreie Meldescheine für Sie bereit. Viele Stellen bieten diese auch bereits als Download im Internet an. Die erforderlichen Angaben können Sie auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen.