Kinderreisepass Meldung wegen Verlust
Kinderreisepass Meldung wegen Verlust
Ist der Kinderreisepass nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige).
Leistungsbeschreibung
Ab dem 1. Januar 2024 kann kein Kinderreisepass mehr beantragt werden. Auch Kinder unter 12 Jahren benötigen einen regulären Reisepass, wenn Reisen außerhalb der Europäischen Union geplant sind. Den früher erhältlichen Kinderreisepass gibt es ab 1. Januar 2024 nicht mehr. Davor ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.
Ist der Kinderreisepass nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige).
Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Kinderreisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Kinderreisepass benötigt, muss ein neuer Kinderreisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.
Ist der Kinderreisepass nicht mehr auffindbar, muss der Verlust umgehend angezeigt werden (Verlustanzeige). Bitte teilen Sie mit, wann, wo und auf welche Art der Kinderreisepass abhandengekommen ist.
Die Beantragung eines neuen Kinderreisepasses muss in jedem Fall persönlich bei der Meldebehörde erfolgen. Setzen Sie sich vorher diesbezüglich mit unserem Meldeamt telefonisch in Verbindung.
Wenn der verlustig gegangene Kinderreisepass nicht von der Samtgemeinde Hesel ausgestellt wurde, setzen Sie sich bitte vorher telefonisch mit unserem Meldeamt in Verbindung.
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Ein Elternteil muss persönlich mit einem Ausweisdokument erscheinen, da die Verlustmeldung auch unterschrieben werden muss. Sollte es sich bei dem Verlust um einen Diebstahl handeln, bitte die Diebstahlsanzeige von der Polizei vorlegen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Unabhängig hiervon kann auch die Polizei informiert werden.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Unabhängig hiervon kann auch die Polizei informiert werden.
Voraussetzungen
nicht angegeben
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Meldung muss unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Anträge / Formulare
nicht angegeben