Selbstauskunft
Selbstauskunft
Mit diesem Dienst kann eine Selbstauskunft beantragt und durch die Meldebehörde erteilt werden.
Betrachtet wird die Auskunft über die im Melderegister gespeicherten Daten gemäß Artikel 15 der Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 10 Bundesmeldegesetz.
Die Selbstauskunft wird mit dem gesetzlich bestimmten Umfang erteilt.